Wer im Recht ist, hat lange noch nicht Recht bekommen,

die Grenze zwischen Recht und Gerechtigkeit ist stets verschwommen

ist man bei Gericht erkennt man dies mit Unbehagen

und bange frägt man sich: wer wird wohl nun die Kosten tragen? 

 

Ein Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten einer konkreten, manchmal sogar schon anhängigen Rechtsdurchsetzung, also alle Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen –, Zeugen und ähnliche Kosten und erhält für diese Risikoübernahme einen Anteil am „Prozesserfolg“. Ein  Prozessfinanzierer ist also  eine Art „Rechtschutzversicherung  im Nachhinein“.

Während bei einer Versicherung der Versicherungsvertrag  rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Versicherung (also vor Eintritte des „Schadenfalls“) abgeschlossen und die Versicherungsprämie bezahlt werden muss, übernimmt ein Prozessfinanzierer Ihr Kostenrisiko auch  nach Eintritt des “Schadenfalls“, also üblicher Weise erst nachdem Sie festgestellt haben, daß der Abschluss einer Rechtschutzversicherung sinnvoll gewesen wäre.

Bei einer Rechtschutzversicherung zahlen Sie für die Übernahme des Kostenrisikos für zukünftige, bei Abschluss der Versicherung nicht vorhersehbare und möglicherweise auch nie eintretende  Rechtsstreitigkeiten Versicherungsprämien.

Bei einer Prozessfinanzierung  wollen Sie eine konkrete, bereits bestehende Forderung durchsetzen  und müssen –zumindest bei einer professionellen - Rechtsdurchsetzung mit –meist sehr hohen -  Kosten für Gerichte, Anwälte und Sachverständige rechnen.

Als Prozessfinanzierer übernehmen wir Ihr Kostenrisiko gegen Beteiligung am Prozesserfolg!